Meldung möglicher Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die HW-INOX GmbH hat eine interne Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Sie dient der vertraulichen Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße, die in den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fallen.

Meldewege

Hinweise können über folgende interne Meldewege abgegeben werden:

Schriftlich
per E-Mail an: hinweisgeber@hw-inox.de

Mündlich
in einem persönlichen Gespräch auf Wunsch der hinweisgebenden Person.
Die Terminvereinbarung für das persönliche Gespräch erfolgt per E-Mail über die interne Meldestelle. Das Gespräch wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums ermöglicht.

Eine anonyme Meldung wird derzeit nicht aktiv angeboten. Sollten dennoch anonyme Hinweise eingehen, werden diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben geprüft und bearbeitet.

Interne Meldestelle

Die Meldungen werden von der hierfür benannten internen Meldestelle der HW-INOX GmbH entgegengenommen und bearbeitet. Die interne Meldestelle handelt unabhängig und frei von Weisungen gemäß §§ 14 und 15 HinSchG. Sie wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sowie der in der Meldung genannten Personen.

Verfahren und Fristen

Die Bearbeitung von Meldungen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes:

  • Der Eingang einer Meldung wird der hinweisgebenden Person innerhalb von sieben (7) Tagen bestätigt, sofern eine Kontaktmöglichkeit besteht.
  • Eine Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen erfolgt spätestens drei (3) Monate nach Bestätigung des Eingangs.
  • Mögliche Folgemaßnahmen können insbesondere interne Prüfungen, die Einbindung zuständiger interner Stellen oder – sofern erforderlich – die Weitergabe an zuständige Behörden umfassen.

Schutz der hinweisgebenden Personen und verantwortungsvoller Umgang

Hinweisgebende Personen, die Meldungen in gutem Glauben abgeben, sind nach Maßgabe der §§ 33 ff. HinSchG vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt.

Vorsätzlich falsche Meldungen oder Meldungen, die erkennbar missbräuchlich erfolgen, unterliegen nicht dem Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes und können rechtliche Konsequenzen haben.

Externe Meldestellen

Unabhängig von der Nutzung der internen Meldestelle besteht die Möglichkeit, Hinweise auch an externe Meldestellen zu richten. Zuständige externe Meldestelle auf Bundesebene ist insbesondere das Bundesamt für Justiz. Je nach Sachverhalt können weitere externe Meldestellen auf Bundes- oder Landesebene zuständig sein.

Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Meldungen verarbeitet werden, werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit dem HinSchG. Die Speicherung erfolgt nur so lange, wie dies nach § 11 HinSchG erforderlich ist. Die Rechte der betroffenen Personen gelten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Einschränkungen des HinSchG.

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